Konstantin-Stiftung
Aus der Satzung der Konstantin-Stiftung
Trotz Fortschritte der letzten Jahrenzente werden homosexuelle Männer in Deutschland sowie weltweit immer noch diskriminiert und in Ihrer Entfaltung teilweise massiv behindert. Besonders hart betroffen sind dabei schwule Männer, wenn sie gleichzeitig einer anderen gesellschaftlichen
Minderheit angehören, wie zum Beispiel zu den Mitbürgern mit Migrationshintergrund.
Einer der problematischsten Phasen in der Entwicklung von schwulen Männern stellen Kindheit und Pubertät dar. Wie die signifikant höhere Selbstmordrate bei homosexuellen Jugendlichen zeigt, ist dieser Lebensabschnitt für sie mit viel Unverständnis und Anfeindungen seitens des sozialen Umfelds verbunden. Oft kommt eine ablehnende Haltung der Eltern und im schlimmsten Fall Misshandlungen sowie alle möglichen Arten von Missbrauch inklusive des sexuellen Missbrauchs dazu.
Diese lebensfeindlichen Umstände schädigen die Persönlichkeitsentwicklung der schwulen Jugendlichen oft sehr stark und sehr nachhaltig, so dass diese bis in hohe Alter noch unter schweren vor allem seelischen Schäden leiden.
Aus eigener Erfahrung weiß der Stifter, wie schwer ein Leben mit solchen Vorbelastungen sein kann und wie mühsam der Weg zur Heilung verläuft.
In diesem Bewusstsein und in dem Bewusstsein seiner Verantwortung vor der Gesellschaft gründet er
die Konstantin-Stiftung.
Die Stiftung soll Entwicklungen unterstützen, die für jeden Menschen ungeachtet seiner sexueller Orientierung und seiner Herkunft freie und vollständige Entfaltung seiner Persönlichkeit in
sexueller, beruflicher und kultureller Hinsicht zum Ziel haben.
Diese Art der Entfaltung ist aus der Sicht des Stifters nur in einer Welt möglich, in der Vielfalt und Toleranz gegenüber Andersdenkenden geschätzt und gefördert wird. Jeder Mensch sollte dabei mindestens über so viel sexuelle, finanzielle und geographische Selbstbestimmung verfügen, dass er ungehindert seine Neigungen ausleben kann, damit zur Bereicherung dieser Welt beiträgt und keinem anderen schadet.
Köln, 11.12.2013